Richtig ist:
Die Provision eines Maklers ist in der Regel Verhandlungssache. Grundsätzlich unterscheidet man bei der Maklercourtage zwischen drei Arten: der Innen-, der Außen- und der gemischten Provision. Die Innenprovision wird vom Verkäufer getragen. Die Außenprovision zahlt der Käufer und muss in der Anzeige oder im Exposé deutlich ausgewiesen werden. Bei der gemischten Provision teilen sich Käufer und Anbieter die Courtage. Ihre Höhe orientiert sich am örtlichen Immobilienmarkt.